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Preise
Download:
"ÖGDV-Preise"
Bemerkung:
Die Anwesenheit der Preis-Einreicher bei der Verleihung der
Preise im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV ist dringend erwünscht."
I. Wissenschaftlicher Förderungspreis der
Firma AESCA
-
Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
auf dem Gebiet der Dermatologie wird von der Firma AESCA seit dem Jahre
1984 jährlich ein Förderungspreis ausgeschrieben. Dieser Preis war bis
1999 speziell für Arbeiten zur dermatologischen Therapie gewidmet; mit
dem Jahr 2000 wird diese Beschränkung auf Arbeiten aus dem Gebiet der
klinischen Dermatologie ausgeweitet. Unter "Arbeiten aus dem Gebiet der
klinischen Dermatologie" werden solche verstanden, in denen
epidemiologische, pathologische, pathophysiologische, diagnostische
oder therapeutische Fragestellungen an Patienten bearbeitet werden.
-
Der AESCA-Preis ist mit Euro 7.000.-
dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung
aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche
Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag
bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des
Preises verwendet.
-
Um die Verleihung können sich alle
Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen Leiter klinischer Abteilungen,
bewerben, die früher noch nicht AESCA-Preisträger gewesen sind. Als
AESCA-Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis
zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
-
Um den AESCA-Preis können sich nur Erst-
oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren
bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit
eingereicht werden.
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Die eingereichten wissenschaftlichen
Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein.
Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine
Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigelegt
werden.
-
Die Einreichung hat in einem geschlossenen
Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung,
jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h.
Erstautor, Koautoren und Titel sollten in der Arbeit unkenntlich
gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV
zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit
allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
-
Der Arbeit ist eine Erklärung
beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten
wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den
Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden
sind.
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Die Einreichung der Publikation erfolgt bis
jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV,
c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.
-
Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten
Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht
entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen
Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.
-
Das wissenschaftliche Komitee bereitet in
einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV
vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit
und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung,
Plausibilität, Qualität des Journals.
-
Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees,
die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben
Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten
keine Beurteilungen ab.
-
Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
· Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und
dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
· Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht
prämiert.
· Arbeiten, die vorwiegend in Österreich durchgeführt wurden, genießen
Vorrang vor solchen, die vorwiegend im Ausland durchgeführt wurden.
-
Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über
Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
-
Die Verleihung des Preises erfolgt in
feierlicher Form im Rahmen der Fortbildungstagung der ÖADF.
II. Österreichischer Dermatologen-Preis
- UNILEVER-Preis
-
Die UNILEVER Austria GmbH hat der ÖGDV
einen jährlichen Preis für wissenschaftliche Arbeiten gestiftet und ihn
erstmals 1973 verliehen. Dieser Preis ist für "Arbeiten mit Grundlagen
orientierten experimentellen Fragestellungen" bestimmt. Unter "Arbeiten
mit Grundlagen orientierten experimentellen Fragestellungen" werden
solche verstanden, bei denen erkenntnistheoretische Aspekte unabhängig
von ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit im Vordergrund stehen.
-
Der UNILEVER-Preis ist mit Euro 5.200.-
dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung
aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche
Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag
bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des
Preises verwendet.
-
Um die Verleihung können sich alle
Mitglieder der ÖGDV mit Ausnahme von Leitern klinischer Abteilungen
bewerben, die früher noch nicht UNILEVER-Preisträger gewesen sind. Als
UNILEVER-Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der
Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten
Arbeit.
-
Um den UNILEVER-Preis können sich nur Erst-
oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren
bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit
eingereicht werden.
-
Die eingereichten wissenschaftlichen
Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein.
Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine
Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigelegt
werden.
-
Der Arbeit ist eine Erklärung
beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten
wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den
Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden
sind.
-
Die Einreichung hat in einem geschlossenen
Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung,
jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h.
Erstautor, Koautoren und Titel sollten in der Arbeit unkenntlich
gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV
zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit
allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
-
Die Einreichung der Publikation erfolgt bis
jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV,
c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.
-
Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten
Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht
entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen
Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.
-
Das wissenschaftliche Komitee bereitet in
einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV
vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit
und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung,
Plausibilität, Qualität des Journals.
-
Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees,
die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben
Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten
keine Beurteilungen ab.
-
Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
· Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und
dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
· Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht
prämiert.
-
Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über
Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
-
Die Verleihung des Preises erfolgt in
feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV
III. Ferdinand von Hebra-Preis
- Eine Stiftung von HERMAL
-
Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird seit dem
Jahr 1980 von der ÖGDV in zweijährigen Abständen verliehen und dient
der Forschungsförderung in der Österreichischen Dermatologie.
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Der Preis wurde von der Firma Hermal zur
Unterstützung der Dermatologischen Forschung in Österreich gestiftet.
Er ist mit Euro 7.000.- dotiert und ist unteilbar. Die Finanzierung
erfolgt bis auf Widerruf.
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Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird nicht
für einzelne wissenschaftliche Arbeiten sondern für ein
zusammenhängendes Opus mehrerer Publikationen verliehen, die zu einem
wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder
venerologischen Forschung geführt haben.
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Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird an
Mitglieder der ÖGDV verliehen. Ein und dieselbe Person kann nur einmal
den Ferdinand von HEBRA-PREIS erhalten.
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Die Kandidatur erfolgt nicht durch
Selbstbewerbung sondern durch Nominierung.
- Zur Nominierung ist jedes Mitglied der ÖGDV berechtigt.
Nominierungen müssen ein Curriculum vitae, ein Publikationsverzeichnis,
Separata der 5-10 wichtigsten Publikationen des Nominierten und eine
schriftliche Begründung enthalten, weshalb dessen Opus einen
wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder
venerologischen Forschung bedeutet.
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Nominierungen sind bis spätestens 4 Monate
vor der Jahressitzung der ÖGDV an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o
Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien zu richten.
Einreichungsdeadline 15. Juli.
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Der 1. Schriftführer prüft die
Nominierungen auf ihre formale Richtigkeit und leitet sie an das
wissenschaftliche Komitee der ÖGDV weiter. Dieses ist zur Wahl des
Preisträgers entscheidungsberechtigt. Die Entscheidung sollte in einer
eigenen Sitzung getroffen werden, kann aber auch auf dem Umlaufwege
erfolgen. Bei Stimmengleichheit besitzt der Präsident das
Dirimierungsrecht.
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Die Entscheidung des Wissenschaftlichen
Komitees muss der Firma Hermal zwei Monate vor der Jahrestagung
mitgeteilt werden, ist jedoch sonst geheim zu halten.
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Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der
ÖGDV-Jahrestagungen.
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Sollten keine Nominierungen erfolgen oder
das Wissenschaftliche Komitee keine der Nominierungen für geeignet
halten, wird der Preis für die betreffende 2-Jahresperiode ausgesetzt.
In diesem Fall stellt die Firma Hermal das Preisgeld dem Josef Kyrle
Reisefonds zur Verfügung.
IV. Anton Luger Preis der ÖGDV
Der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und
Venerologie (ÖGDV) hat 1995 beschlossen, jährlich (einen) Preis(e) in
Höhe von Euro 3.000,-- für die Prämierung von Dissertationen
hervorragenden wissenschaftlichen Gehalts auf dem Gebiet der klinischen
und experimentellen Dermatologie zu vergeben. Die Summe kann auf
maximal vier Preise aufgeteilt werden. Der Betrag für einen Preisträger
ist mit Euro 1.500.- beschränkt.
Die Vergabe ist an folgende Bedingungen gebunden:
-
Für die Bewerbung um den Anton Luger Preis
können Dissertationen eingereicht werden, die ein Thema der klinischen
oder experimentellen Dermatologie bzw. Venerologie zum Inhalt haben und
an einer österreichischen wissenschaftlichen Institution erarbeitet
wurden. Seit Approbation dieser Dissertation an einer österreichischen
oder ausländischen Universität dürfen nicht mehr als zwei Jahre
vergangen sein. Die Approbation der Dissertation und die Institution,
an der die Arbeiten durchgeführt wurden, sind durch entsprechende
Bestätigungen nachzuweisen. Bewerbungen sind auch von Nicht-Medizinern
willkommen.
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Die Einreichung hat in einem geschlossenen
Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung, jeweils
in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Autor,
Koautoren und Institution sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht
sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV zur
Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen
Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
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Die Bewerbungen sind in dreifacher
Ausfertigung druckreif bis jeweils 30.September des Jahres an den 1.
Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße
4, 1090 Wien zu senden.
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Die Dissertationen werden von mindestens
zwei vom Präsidenten ausgewählten Personen des wissenschaftlichen
Komitees begutachtet. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Preise
trifft der Vorstand der ÖGDV.
-
Die Übergabe der Preise erfolgt jeweils
anlässlich der Jahrestagung der ÖGDV.
V. Isidor Neumann Posterpreis
Seit dem Jahre 1995 wird anlässlich der Jahrestagung der
Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV)
ein Posterpreis ausgeschrieben
Die Vergabe erfolgt nach folgenden Richtlinien:
-
Eine vom Präsidenten bestimmte zweiköpfige
Jury aus Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees wird
den (die) nach wissenschaftlichem Gehalt und graphischer Gestaltung
besten Poster auswählen und zur
Prämierung vorschlagen.
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Der Posterpreis der ist mit maximal Euro
1000,-- dotiert und ist auf maximal vier Preisträger aufzuteilen. Die
Durchführung der Begutachtung sollte vom jeweiligen Tagungspräsidenten
in Absprache mit dem ÖGDV-Präsidenten bestimmt werden.
-
Der Preis wird im Rahmen der
administrativen Sitzung der ÖGDV anlässlich der Jahrestagung überreicht.
VI. Ferdinand von Hebra Vorlesung
Die Ferdinand von HEBRA-Vorlesung wird
jährlich im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft
für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) gehalten. Durch diese Vorlesung
soll das Gesamtwerk des Eingeladenen gewürdigt werden; dieser hat durch
seine wissenschaftliche Arbeit wesentliche Beiträge zur weiteren
Entwicklung des Faches Dermatologie und/oder Venerologie geleistet und
dadurch das Bild der Dermatologie und Venerologie und deren verwandten
Fächer nachhaltig beeinflußt. Weiters hat der Eingeladene durch seine
Lehrtätigkeit und durch die Heranbildung dermatologischer Forscher zum
Weiterbestehen dermatologischer Exzellenz beigetragen.
Das
Vorschlagsrecht
zur Auswahl des Redners steht jedem ordentlichen
Mitglied der ÖGDV zu; Vorschläge müssen ein Jahr vor der Jahrestagung
beim Vorstand der Gesellschaft eingebracht werden. Die Auswahl erfolgt
durch den jeweiligen Präsidenten der Gesellschaft in Abstimmung mit dem
wissenschaftlichen Komitee.
Der Redner
erhält im Anschluß an seine Vorlesung eine Urkunde und die
HEBRA-Medaille in Bronze auf Holzgrund überreicht. Die Reise- und
Aufenthaltskosten werden von der Gesellschaft übernommen.
VII. Joseph von Plenck Vorlesung
Die Joseph von PLENCK-Vorlesung wird jährlich im
Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für
Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) gehalten. Durch diese Vorlesung
soll das wissenschafltliche Werk des Eingeladenen gewürdigt werden;
dieser hat durch seine wissenschaftliche Arbeit wesentliche Beiträge
für das bessere Verständnis der Funktion des Hautorgans geleistet und
zur Weiterentwicklung der dermatologischen und/oder venerologischen
Forschung beigetragen.
Das
Vorschlagsrecht
zur Auswahl des Redners steht
jedem ordentlichen Mitglied der ÖGDV zu; Vorschläge müssen ein Jahr vor
der
nächsten Jahrestagung beim Vorstand der Gesellschaft eingebracht
werden. Die
Auswahl erfolgt durch den jeweiligen Präsidenten der Gesellschaft in
Abstimmung
mit dem wissenschaftlichen Komitee.
Der
Redner
erhält im Anschluss an seine Vorlesung
eine Urkunde und die PLENCK-Medaille in Bronze mit Gravur überreicht.
Die
Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Gesellschaft übernommen.
VIII. Goldmedaille der ÖGDV
Die Österreichische Gesellschaft für
Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) stiftet eine "GOLDMEDAILLE", welche
sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder der Gesellschaft
verliehen werden kann. Folgende Statuten sollen ab dem 1. Jänner 1998
gelten:
1. Die GOLDMEDAILLE kann an Personen
verliehen
werden, welche sich durch hervorragende wissenschaftliche oder
praktische
Leistungen auf dem Gebiete der Dermatologie oder Venerologie
ausgezeichnet
haben.
2. Diese Medaille kann ebenfalls verliehen
werden an Personen, welche sich besonders um unsere Gesellschaft
verdient
gemacht haben.
3. Die GOLDMEDAILLE soll nicht öfters als
in
2-jährigen Abständen, aber nicht seltener als in 3-jährigem Abstand
verliehen
werden.
4. Das Vorschlagsrecht zur Verleihung der
Medaille steht jedem ordentlichen Mitglied der ÖGDV zu. Die Vorschläge
sind an
den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Wenn dreiviertel der
Mitglieder
des Vorstandes für die Verleihung der Medaille stimmen, geht der
Vorschlag an
die Vollversammlung, die darüber abstimmt. Wenn dreiviertel der
anwesenden
Stimmberechtigten für die Verleihung stimmen, ist die Verleihung von
der
Gesellschaft bewilligt.
5. Gleichzeitig mit der Übergabe der
Medaille
wird eine Urkunde ausgehändigt, welche zwar nicht die Gründe
spezifiziert,
jedoch feststellt, daß diese Medaille für Verdienste um die
Dermatologie bzw.
um die Gesellschaft verliehen wurde.
6.
Die GOLDMEDAILLE
sollte auf der Vorderseite ein
Stich des alten Allgemeinen Krankenhauses als dem Gründungsort der
Gesellschaft
zieren; darunter ist die Jahreszahl der Gründung "1890" (durch Moriz
Kaposi) und der Schriftzug "Societas Austriacae Dermatol. et
Venerol." angeführt. Auf der Hinterseite soll der Name des Geehrten
aufscheinen und darunter die Bezeichnung mit Tradition "Signum
laudis". Die Medaille sollte in einer Montage geliefert werden, welche
die
Rückseite ausgeschnitten läßt, sodass der Betrachter auch lesen kann,
was auf
der Rückseite steht.
7.
Die Verleihung der
GOLDMEDAILLE sollte jeweils
anläßlich der Generalversammlung der wissenschaftlichen Jahrestagung
verliehen
werden.
IX. Heinrich Auspitz
Preis der ÖGDV
Ausschreibung: Download:

Statuten Heinrich Auspitz Preis
1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Gebiet
der Dermatologie (entzündliche Dermatosen - Immundermatologie)
wurde seit 2005 von der Firma Wyeth bzw. Pfizer Corporation Austria
GesmbH jährlich ein Förderungspreis
ausgeschrieben. Der Preis wird für eine hervorragende
wiissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet entzündliche
Dermatosen-Immundermatologie verliehen. Die eingereichten Arbeiten
können sich mit klinisch-experimentellen, epidemiologischen oder
pathophysiologischen Forschungsfragen beschäftigen und sollen
überwiegend in Österreich durchgeführt worden sein.
2. Der Preis ist mit Euro 10.000.- dotiert und in maximal zwei Teile
teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer
Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden,
wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden
Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.
3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen
Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die früher noch nicht Heinrich
Auspitz-Preisträger gewesen sind. Als Preisträger in diesem Sinn gilt
nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber
Mitautoren an der prämierten Arbeit.
4. Um den Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren der
eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann
für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht
länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck
erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den
Herausgeber der Zeitschrift beigelegt werden. Die wissenschaftlichen
Arbeiten sollen überwiegend in Österreich durchgeführt worden sein.
6. Die Einreichung hat in einem geschlossenen Kuvert zu erfolgen. Die
Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung, jeweils in einem Kuvert mit
einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Erstautor, Koautoren und Titel
sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich
muss für den Schriftführer der ÖGDV zur Überprüfung der
Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen Daten des
Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
7. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem
Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter
Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der
Bewerbung einverstanden sind.
8. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30.
September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener
Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.
9. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die
statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende
Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das
wissenschaftliche Komitee weiter.
10. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung
einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die
Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität,
Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität
des Journals.
11. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren
eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der
Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen
ab.
12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind: • Wenn gleichzeitig mehrere
Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als
einen Preis erhalten. • Arbeiten, die schon andere Preise erhalten
haben, werden nicht prämiert.
13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des
Vergabevorschlags.
14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen
der Jahrestagung der ÖGDV. Die erstmalige Verleihung für das Jahr 2005
erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Fortbildungstagung der ÖADF.
X. MEDA Non-Melanoma Skin Cancer
Forschungs-Preis
Ausschreibung: Download:

Statuten MEDA Non-Melanoma Skin Cancer
Forschungs-Preis
1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet
des "Non-Melanoma Skin Cancers" wird von der Firma MEDA seit dem Jahre
2008 jährlich ein Förderungspreis ausgeschrieben.
2. Unter Arbeiten auf dem Gebiet "Non-Melanoma Skin Cancers" werden
solche verstanden, in denen epidemiologische, pathologische,
pathophysiologische, diagnostische oder therapeutische Fragestellungen
bearbeitet werden.
3. Der MEDA Preis ist mit 10.000 € dotiert und in maximal zwei Teile
teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer
Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden,
wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden
Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.
4. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen
Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die früher noch nicht
MEDA-Preisträger gewesen sind. Als MEDA -Preisträger in diesem Sinn
gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht
aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
5. Um den MEDA-Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren an der
eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann
für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
6. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht
länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck
erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den
Herausgeber des Journals beigelegt werden.
7. Die Einreichung muß neben der Publikation einen kurze,
deutschsprachigen Abstrakt und ein Curriculum vitae des Einreichers
beinhalten und erfolgt in elektronischer Form (e-mail, pdf) an den 1.
Schriftführer der ÖGDV.
8. Der Einreichung ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle am
Zustandekommen der Arbeit beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in
geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und
mit der Bewerbung einverstanden sind.
9. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30.
September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV.
10. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die
statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende
Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das
wissenschaftliche Komitee weiter.
11. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung
einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die
Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität,
Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität
des Journals.
12. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren
eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der
Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen
ab.
13. Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
> Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein
und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
> Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht
prämiert.
> Arbeiten, die vorwiegend in Österreich durchgeführt wurden,
genießen Vorrang vor solchen, die vorwiegend im Ausland durchgeführt
wurden.
14. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des
Vergabevorschlags.
15. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen
der Jahrestagung der ÖGDV.
16. Der Preisträger ist verpflichtet, die zentralen Ergebnisse der
prämierten Arbeit in einem kurzen Vortrag im Rahmen der ÖGDV
Jahrestagung zu präsentieren.

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