ÖGDVÖsterreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie | Austrian Society for Dermatology and Venerology
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Preise

  I.     Wissenschaftlicher Förderungspreis der Firma AESCA
 II.     Österreichischer Dermatologen-Preis - UNILEVER-Preis
III.     Ferdinand von Hebra-Preis - Eine Stiftung von HERMAL
IV.     Anton Luger Preis der ÖGDV
IV.     Isidor Neumann Posterpreis
VI.     Ferdinand von HEBRA Vorlesung
VII.   Joseph von Plenck Vorlesung
VIII.  Goldmedaille der ÖGDV
IX.   Heinrich Auspitz Preis gesponsert von der Firma Wyeth Lederle
X.     MEDA Non-Melanoma Skin Cancer Forschungs-Preis

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Bemerkung:

Die Anwesenheit der Preis-Einreicher bei der Verleihung der Preise im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV ist dringend erwünscht."


I. Wissenschaftlicher Förderungspreis der Firma AESCA

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  1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Dermatologie wird von der Firma AESCA seit dem Jahre 1984 jährlich ein Förderungspreis ausgeschrieben. Dieser Preis war bis 1999 speziell für Arbeiten zur dermatologischen Therapie gewidmet; mit dem Jahr 2000 wird diese Beschränkung auf Arbeiten aus dem Gebiet der klinischen Dermatologie ausgeweitet. Unter "Arbeiten aus dem Gebiet der klinischen Dermatologie" werden solche verstanden, in denen epidemiologische, pathologische, pathophysiologische, diagnostische oder therapeutische Fragestellungen an Patienten bearbeitet werden.
  2. Der AESCA-Preis ist mit Euro 7.000.- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.
  3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die früher noch nicht AESCA-Preisträger gewesen sind. Als AESCA-Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
  4. Um den AESCA-Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
  5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigelegt werden.
  6. Die Einreichung hat in einem geschlossenen Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung, jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Erstautor, Koautoren und Titel sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
  7. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind.
  8. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.
  9. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.
  10. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.
  11. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
  12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
    · Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
    · Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.
    · Arbeiten, die vorwiegend in Österreich durchgeführt wurden, genießen Vorrang vor solchen, die vorwiegend im Ausland durchgeführt wurden.
  13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
  14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Fortbildungstagung der ÖADF.



II. Österreichischer Dermatologen-Preis - UNILEVER-Preis
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  1. Die UNILEVER Austria GmbH hat der ÖGDV einen jährlichen Preis für wissenschaftliche Arbeiten gestiftet und ihn erstmals 1973 verliehen. Dieser Preis ist für "Arbeiten mit Grundlagen orientierten experimentellen Fragestellungen" bestimmt. Unter "Arbeiten mit Grundlagen orientierten experimentellen Fragestellungen" werden solche verstanden, bei denen erkenntnistheoretische Aspekte unabhängig von ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit im Vordergrund stehen.
  2. Der UNILEVER-Preis ist mit Euro 5.200.- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.
  3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV mit Ausnahme von Leitern klinischer Abteilungen bewerben, die früher noch nicht UNILEVER-Preisträger gewesen sind. Als UNILEVER-Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
  4. Um den UNILEVER-Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
  5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigelegt werden.
  6. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind.
  7. Die Einreichung hat in einem geschlossenen Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung, jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Erstautor, Koautoren und Titel sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
  8. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.
  9. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.
  10. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.
  11. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
  12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
    · Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
    · Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.
  13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
  14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV




III. Ferdinand von Hebra-Preis - Eine Stiftung von HERMAL

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  1. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird seit dem Jahr 1980 von der ÖGDV in zweijährigen Abständen verliehen und dient der Forschungsförderung in der Österreichischen Dermatologie.
  2. Der Preis wurde von der Firma Hermal zur Unterstützung der Dermatologischen Forschung in Österreich gestiftet. Er ist mit Euro 7.000.- dotiert und ist unteilbar. Die Finanzierung erfolgt bis auf Widerruf.
  3. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird nicht für einzelne wissenschaftliche Arbeiten sondern für ein zusammenhängendes Opus mehrerer Publikationen verliehen, die zu einem wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder venerologischen Forschung geführt haben.
  4. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird an Mitglieder der ÖGDV verliehen. Ein und dieselbe Person kann nur einmal den Ferdinand von HEBRA-PREIS erhalten.
  5. Die Kandidatur erfolgt nicht durch Selbstbewerbung sondern durch Nominierung.
  6. Zur Nominierung ist jedes Mitglied der ÖGDV berechtigt. Nominierungen müssen ein Curriculum vitae, ein Publikationsverzeichnis, Separata der 5-10 wichtigsten Publikationen des Nominierten und eine schriftliche Begründung enthalten, weshalb dessen Opus einen wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder venerologischen Forschung bedeutet.
  7. Nominierungen sind bis spätestens 4 Monate vor der Jahressitzung der ÖGDV an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien zu richten. Einreichungsdeadline 15. Juli.
  8. Der 1. Schriftführer prüft die Nominierungen auf ihre formale Richtigkeit und leitet sie an das wissenschaftliche Komitee der ÖGDV weiter. Dieses ist zur Wahl des Preisträgers entscheidungsberechtigt. Die Entscheidung sollte in einer eigenen Sitzung getroffen werden, kann aber auch auf dem Umlaufwege erfolgen. Bei Stimmengleichheit besitzt der Präsident das Dirimierungsrecht.
  9. Die Entscheidung des Wissenschaftlichen Komitees muss der Firma Hermal zwei Monate vor der Jahrestagung mitgeteilt werden, ist jedoch sonst geheim zu halten.
  10. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der ÖGDV-Jahrestagungen.
  11. Sollten keine Nominierungen erfolgen oder das Wissenschaftliche Komitee keine der Nominierungen für geeignet halten, wird der Preis für die betreffende 2-Jahresperiode ausgesetzt. In diesem Fall stellt die Firma Hermal das Preisgeld dem Josef Kyrle Reisefonds zur Verfügung.



IV. Anton Luger Preis der ÖGDV

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Der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) hat 1995 beschlossen, jährlich (einen) Preis(e) in Höhe von Euro 3.000,-- für die Prämierung von Dissertationen hervorragenden wissenschaftlichen Gehalts auf dem Gebiet der klinischen und experimentellen Dermatologie zu vergeben. Die Summe kann auf maximal vier Preise aufgeteilt werden. Der Betrag für einen Preisträger ist mit Euro 1.500.- beschränkt.
Die Vergabe ist an folgende Bedingungen gebunden:
  1. Für die Bewerbung um den Anton Luger Preis können Dissertationen eingereicht werden, die ein Thema der klinischen oder experimentellen Dermatologie bzw. Venerologie zum Inhalt haben und an einer österreichischen wissenschaftlichen Institution erarbeitet wurden. Seit Approbation dieser Dissertation an einer österreichischen oder ausländischen Universität dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein. Die Approbation der Dissertation und die Institution, an der die Arbeiten durchgeführt wurden, sind durch entsprechende Bestätigungen nachzuweisen. Bewerbungen sind auch von Nicht-Medizinern willkommen.
  2. Die Einreichung hat in einem geschlossenen Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung, jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Autor, Koautoren und Institution sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.
  3. Die Bewerbungen sind in dreifacher Ausfertigung druckreif bis jeweils 30.September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien zu senden.
  4. Die Dissertationen werden von mindestens zwei vom Präsidenten ausgewählten Personen des wissenschaftlichen Komitees begutachtet. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Preise trifft der Vorstand der ÖGDV.
  5. Die Übergabe der Preise erfolgt jeweils anlässlich der Jahrestagung der ÖGDV.


V. Isidor Neumann Posterpreis
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Seit dem Jahre 1995 wird anlässlich der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) ein Posterpreis ausgeschrieben
Die Vergabe erfolgt nach folgenden Richtlinien:
  1. Eine vom Präsidenten bestimmte zweiköpfige Jury aus Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees wird
    den (die) nach wissenschaftlichem Gehalt und graphischer Gestaltung besten Poster auswählen und zur
    Prämierung vorschlagen.
  2. Der Posterpreis der ist mit maximal Euro 1000,-- dotiert und ist auf maximal vier Preisträger aufzuteilen. Die Durchführung der Begutachtung sollte vom jeweiligen Tagungspräsidenten in Absprache mit dem ÖGDV-Präsidenten bestimmt werden.
  3. Der Preis wird im Rahmen der administrativen Sitzung der ÖGDV anlässlich der Jahrestagung überreicht.



VI. Ferdinand von Hebra Vorlesung
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Die Ferdinand von HEBRA-Vorlesung wird jährlich im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) gehalten. Durch diese Vorlesung soll das Gesamtwerk des Eingeladenen gewürdigt werden; dieser hat durch seine wissenschaftliche Arbeit wesentliche Beiträge zur weiteren Entwicklung des Faches Dermatologie und/oder Venerologie geleistet und dadurch das Bild der Dermatologie und Venerologie und deren verwandten Fächer nachhaltig beeinflußt. Weiters hat der Eingeladene durch seine Lehrtätigkeit und durch die Heranbildung dermatologischer Forscher zum Weiterbestehen dermatologischer Exzellenz beigetragen.

Das Vorschlagsrecht zur Auswahl des Redners steht jedem ordentlichen Mitglied der ÖGDV zu; Vorschläge müssen ein Jahr vor der Jahrestagung beim Vorstand der Gesellschaft eingebracht werden. Die Auswahl erfolgt durch den jeweiligen Präsidenten der Gesellschaft in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Komitee.

Der Redner erhält im Anschluß an seine Vorlesung eine Urkunde und die HEBRA-Medaille in Bronze auf Holzgrund überreicht. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Gesellschaft übernommen.



VII. Joseph von Plenck Vorlesung
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Die Joseph von PLENCK-Vorlesung wird jährlich im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) gehalten. Durch diese Vorlesung soll das wissenschafltliche Werk des Eingeladenen gewürdigt werden; dieser hat durch seine wissenschaftliche Arbeit wesentliche Beiträge für das bessere Verständnis der Funktion des Hautorgans geleistet und zur Weiterentwicklung der dermatologischen und/oder venerologischen Forschung beigetragen.

Das Vorschlagsrecht zur Auswahl des Redners steht jedem ordentlichen Mitglied der ÖGDV zu; Vorschläge müssen ein Jahr vor der nächsten Jahrestagung beim Vorstand der Gesellschaft eingebracht werden. Die Auswahl erfolgt durch den jeweiligen Präsidenten der Gesellschaft in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Komitee.

Der Redner erhält im Anschluss an seine Vorlesung eine Urkunde und die PLENCK-Medaille in Bronze mit Gravur überreicht. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Gesellschaft übernommen.

 


VIII. Goldmedaille der ÖGDV
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Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) stiftet eine "GOLDMEDAILLE", welche sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder der Gesellschaft verliehen werden kann. Folgende Statuten sollen ab dem 1. Jänner 1998 gelten:

 1.   Die GOLDMEDAILLE kann an Personen verliehen werden, welche sich durch hervorragende wissenschaftliche oder praktische Leistungen auf dem Gebiete der Dermatologie oder Venerologie ausgezeichnet haben.

 2.   Diese Medaille kann ebenfalls verliehen werden an Personen, welche sich besonders um unsere Gesellschaft verdient gemacht haben.

 3.   Die GOLDMEDAILLE soll nicht öfters als in 2-jährigen Abständen, aber nicht seltener als in 3-jährigem Abstand verliehen werden.

 4.   Das Vorschlagsrecht zur Verleihung der Medaille steht jedem ordentlichen Mitglied der ÖGDV zu. Die Vorschläge sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Wenn dreiviertel der Mitglieder des Vorstandes für die Verleihung der Medaille stimmen, geht der Vorschlag an die Vollversammlung, die darüber abstimmt. Wenn dreiviertel der anwesenden Stimmberechtigten für die Verleihung stimmen, ist die Verleihung von der Gesellschaft bewilligt.

 5.   Gleichzeitig mit der Übergabe der Medaille wird eine Urkunde ausgehändigt, welche zwar nicht die Gründe spezifiziert, jedoch feststellt, daß diese Medaille für Verdienste um die Dermatologie bzw. um die Gesellschaft verliehen wurde.

 6.       Die GOLDMEDAILLE sollte auf der Vorderseite ein Stich des alten Allgemeinen Krankenhauses als dem Gründungsort der Gesellschaft zieren; darunter ist die Jahreszahl der Gründung "1890" (durch Moriz Kaposi) und der Schriftzug "Societas Austriacae Dermatol. et Venerol." angeführt. Auf der Hinterseite soll der Name des Geehrten aufscheinen und darunter die Bezeichnung mit Tradition "Signum laudis". Die Medaille sollte in einer Montage geliefert werden, welche die Rückseite ausgeschnitten läßt, sodass der Betrachter auch lesen kann, was auf der Rückseite steht.

 7.       Die Verleihung der GOLDMEDAILLE sollte jeweils anläßlich der Generalversammlung der wissenschaftlichen Jahrestagung verliehen werden.

 


IX. Heinrich Auspitz Preis der ÖGDV        

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Statuten Heinrich Auspitz Preis

1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Gebiet der Dermatologie (entzündliche Dermatosen  - Immundermatologie) wurde seit 2005 von der Firma Wyeth bzw. Pfizer Corporation Austria GesmbH jährlich ein Förderungspreis ausgeschrieben. Der Preis wird für eine hervorragende wiissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet entzündliche Dermatosen-Immundermatologie verliehen. Die eingereichten Arbeiten können sich mit klinisch-experimentellen, epidemiologischen oder pathophysiologischen Forschungsfragen beschäftigen und sollen überwiegend in Österreich durchgeführt worden sein.

2. Der Preis ist mit Euro 10.000.- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.

3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die früher noch nicht Heinrich Auspitz-Preisträger gewesen sind. Als Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.

4. Um den Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.

5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigelegt werden. Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen überwiegend in Österreich durchgeführt worden sein.

6. Die Einreichung hat in einem geschlossenen Kuvert zu erfolgen. Die Arbeit ist in siebenfacher Ausfertigung, jeweils in einem Kuvert mit einem Kennwort versehen, anonym (d.h. Erstautor, Koautoren und Titel sollten in der Arbeit unkenntlich gemacht sein) beigelegt. Zusätzlich muss für den Schriftführer der ÖGDV zur Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen eine Originalarbeit mit allen Daten des Einreichers/der Einreicherin beigefügt sein.

7. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind.

8. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV, c/o Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien.

9. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.

10. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.

11. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.

12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind: • Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten. • Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.

13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.

14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV. Die erstmalige Verleihung für das Jahr 2005 erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Fortbildungstagung der ÖADF.

 

 

X. MEDA Non-Melanoma Skin Cancer Forschungs-Preis        

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Statuten MEDA Non-Melanoma Skin Cancer Forschungs-Preis 

1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet des "Non-Melanoma Skin Cancers" wird von der Firma MEDA seit dem Jahre 2008 jährlich ein Förderungspreis ausgeschrieben.

2. Unter Arbeiten auf dem Gebiet "Non-Melanoma Skin Cancers" werden solche verstanden, in denen epidemiologische, pathologische, pathophysiologische, diagnostische oder therapeutische Fragestellungen bearbeitet werden.

3. Der MEDA Preis ist mit 10.000 € dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch das wissenschaftliche Komitee Abstand genommen werden, wird der vorgesehene Betrag bereitgestellt und in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet.

4. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die früher noch nicht MEDA-Preisträger gewesen sind. Als MEDA -Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.

5. Um den MEDA-Preis können sich nur Erst- oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.

6. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber des Journals beigelegt werden.

7. Die Einreichung muß neben der Publikation einen kurze, deutschsprachigen Abstrakt und ein Curriculum vitae des Einreichers beinhalten und erfolgt in elektronischer Form (e-mail, pdf) an den 1. Schriftführer der ÖGDV.

8. Der Einreichung ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle am Zustandekommen der Arbeit beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind.

9. Die Einreichung der Publikation erfolgt bis jeweils zum 30. September des Jahres an den 1. Schriftführer der ÖGDV.

10. Der 1. Schriftführer prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter.

11. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.

12. Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.

13. Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
> Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
> Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.
> Arbeiten, die vorwiegend in Österreich durchgeführt wurden, genießen Vorrang vor solchen, die vorwiegend im Ausland durchgeführt wurden.

14. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.

15. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV.

16. Der Preisträger ist verpflichtet, die zentralen Ergebnisse der prämierten Arbeit in einem kurzen Vortrag im Rahmen der ÖGDV Jahrestagung zu präsentieren.