1. Der Josef Kyrle-Reisefonds ist ein Instrument der Österreichischen
Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie zur Förderung der
akademischen Reise- und Studientätigkeit (bis zu 4 Wochen) ihrer jungen
Mitglieder.
2. Der Reisefonds trägt seinen Namen von Josef Kyrle (1880-1926), um an
die Persönlichkeit dieses ausgezeichneten Dermatologen und Lyrikers zu
erinnern. Insbesondere soll damit die Erinnerung an jene - wegen Kyrle's
frühzeitigen Todes - nicht angetretene Reise nach Stockholm wach gehalten
werden, auf der er zusammen mit Wagner-Jauregg den Nobelpreis für die
Malariatherapie der Neurosyphilis entgegengenommen hätte (1927).
3. Der Josef-Kyrle Reisefonds wird aus den Mitteln der ÖGDV gespeist.
Dem Fonds wird jährlich ein Betrag zur Ausschüttung zugeteilt, dessen Höhe
jeweils vom Präsidenten nach Vorschlag des Kassenwartes bis 1. September
des Kalenderjahres festgesetzt wird. Der ausgeschüttete Betrag richtet
sich nach der Finanzlage der ÖGDV.
4. Geförderte Personen müssen Mitglieder der ÖGDV sein; Mitglieder mit
eigener Praxis können nicht gefördert werden. Die Facharztanerkennung darf
maximal 5 Jahre zurückliegen.
5. Gefördert werden grundsätzlich Kongressreisen, bei denen ein Vortrag
gehalten bzw. ein Poster von der/dem Stipendiaten präsentiert wird, sowie
Studienaufenthalte (bis zu 4 Wochen) zur Erlernung besondere Techniken
oder zur Durchführung wissenschaftlicher Projekte im Ausland. Unterstützt
werden Reisekosten und anteilig auch Aufenthaltskosten.
6. Die Unterstützung beträgt grundsätzlich nicht die volle Summe der
ausgelegten Reise- oder Studienaufenthaltskosten, sondern lässt einen
Selbstbehalt offen. Dieser soll einer symbolischen Wertung des
persönlichen Nutzens dienen, den der Geförderte aus der unterstützten
Reise/dem Studienaufenthalt zieht.
7. Das Ansuchen wird an den 1. Sekretär der ÖGDV gerichtet. Dieser
sendet alle Unterlagen an die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates
der ÖGDV, die innerhalb eines Monats zur Meinungsbildung gelangen müssen,
ob und in welcher Höhe das Ansuchen zu fördern ist. Entscheidend für die
Bewertung sind das Überwiegen der Ja-Stimmen und der durchschnittlich
angegebene Unterstützungsbeitrag im wissenschaftlichen Beirat.
Richtlinien für die Unterstützungsmodalitäten sind:
a) Reisekosten Europa € 350,--
b) Unterstützung der Reise- und Aufenthaltskosten in Europa (ab 7 bis 30
Tage Aufenthalt) € 500,--
c) Reisekosten Übersee € 700,--
d) Unterstützung der Reise- und Aufenthaltskosten in Übersee (ab 7 bis 30
tage Aufenthalt) € 700,--
Falls der für die Unterstützung erforderliche Gesamtbetrag den vom
Kassenwart vorgeschlagenen Betrag übersteigt, erfolgt eine prozentuelle
Kürzung sämtlicher Unterstützungen.
8. Die Ansuchen um Unterstützung sollen kurz und prägnant abgefasst
sein und eine Beigabe des Abstracts (Vortrag/Poster), bzw. eine
Beschreibung der Studientätigkeit vorgelegt werden. Die Ansuchen müssen
bis 1. September des Kalenderjahres eingereicht werden.
9. Hauptkriterium für die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirates
ist der Nutzen, den die Österreichische Dermatologie aus der geförderten
Reise/dem Studienaufenthalt ziehen kann. Es ist die Pflicht des
wissenschaftlichen Beirates, für die ausgewogene Verteilung unter der
jungen Mitgliedschaft zu sorgen.
10. Der vom Präsidenten, Kassenwart und wissenschaftlichen Beirat
erstellte Vorschlag wird dem Präsidium und Vorstand der ÖGDV zur
Bestätigung vorgelegt. Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung des
Vorstandes.
11. Die Ablehnung eines Antrages muss mit einer kurzen, aber
stichhältigen Begründung erfolgen. Die Entscheidung seitens des
Präsidenten bzw. des Vorstandes ist endgültig, Berufungen sind nicht
möglich.
12. Anlässlich der administrativen Jahressitzung wird der
Generalversammlung der ÖGDV eine Liste der geförderten
Reisen/Studienaufenthalte mit Angabe des vergebenen Budgets verlesen.