1. Herr Prof. Dr. Martin C. Mihm, FACP, hat ein „Klaus Wolff Fellowship in Cutaneous Pathobiology” am Department of Dermatology der Harvard Medical School ins Leben gerufen.
  2. Dieses Fellowship (Stipendium) soll für in Österreich in Fachausbildung für Dermatologie und Venerologie stehende Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen.
  3. Der Zweck des Stipendiums ist jüngeren, in Ausbildung stehenden Dermatologen in Österreich die Möglichkeit zu geben, forschungsbezogene Erfahrung in Dermatologie und Dermatopathologie mit Schwerpunkt kutaner Pathobiologie an der Harvard Medical School zu erhalten, die nach Rückkehr des Stipendiaten nach Österreich weiter ausgebaut werden kann.
  4. Das Stipendium wird durch eine private Stiftung getragen und jedes Jahr vergeben, die Dauer des Programms ist nicht limitiert.
  5. Der Zeitrahmen der einzelnen Stipendien beträgt 3 Monate, der zur Verfügung gestellte Betrag für diesen Zeitraum beläuft sich auf US$ 8.000, einschließlich Reisekosten.
  6. Das „Klaus Wolff Fellowship in Cutaneous Pathobiology“ steht unter der Leitung des jeweiligen Chairman des Department of Dermatology der Harvard Medical School oder dessen Beauftragten.
  7. Die Auswahl der KanditatInnen erfolgt durch ein Komitee, das aus den Vorständen der Universitätskliniken für Dermatologie der vier Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg sowie dem Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie bestehen. Ad hoc-Mitglied dieser Kommission ist ferner der Vorstand des Departments of Dermatology der Harvard Medical School. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
    • a. Das Fellowship wird jedes Jahr mit einer Einreichungsfrist von 31. Dezember ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen sind an den Generalsekretär der ÖGDV zu richten. Der Zeitpunkt des Fellowshipbeginns ist flexibel, um den persönlichen Bedürfnissen des Fellows und der Gastinstitution entgegen zu kommen.
    • b. Gemeinsam wird vorgeschlagen, dass ein Kandidat mit einem Experten an der Harvard Medical School auf dem Gebiet, für das sich der Kandidat interessiert, Kontakt aufnimmt und mit diesem ein Forschungsprogramm erstellt. Da der Zeitpunkt von 3 Monaten zur Durchführung und Abschluss eines Forschungsprojektes zu kurz ist, soll während dieses Zeitraums vorwiegend eine Technik oder Techniken erlernt werden, die nach Rückkehr des Kandidaten nach Österreich sinnvoll bei der Fortsetzung und Abschluss des Forschungsprojektes in Österreich eingesetzt werden können.
    • c. Erforderliche Unterlagen:
      • Curriculum vitae
      • Angabe des Alters
      • Bestätigung des Tutors an der Harvard Medical School, dass das Projekt in seinem/ihrem klinischen Bereich oder Labor durchgeführt werden kann und dass dieser das Tutorship übernimmt
      • Kurzbeschreibung des Projekts
      • Bestätigung des Instituts/Abteilungs-/Klinikleiter in Österreich, dass das Projekt in Österreich weitergeführt und abgeschlossen werden kann.
  8. Procedere: Die Kommission wählt aus den eingegangenen Bewerbungen einen Kandidaten aus und leitet ihren Beschluss mit Begründung zusammen mit den Unterlagen aller anderen KandidatInnen an den Vorstand des Departments of Dermatology der Harvard Medical School zur Ratifizierung weiter. Für den Fall, dass ein verliehenes Stipendium aus einem vis major nicht angetreten werden kann, soll zusätzlich zu dem ausgewählten Kandidaten ein zweiter Kandidat, der im Falle einer vis major Verhinderung des ersten Kandidaten das Stipendium antreten könnte, ebenfalls ausgewählt werden. Diese Wahl ist jedoch für die Stipendienvergabe im nächsten Jahr irrelevant.
  9. Der Stipendienbetrag wird dem Kandidaten bei Antritt des Stipendiums in Boston ausbezahlt.
  10. Nach Beendigung der Fellowship hat der Kandidat der Kommission einen Bericht zu erstatten und im weiteren Verlauf Separata von aus dieser Forschungsarbeit entstandenen Publikationen zur Verfügung zu stellen. In den Publikationen ist unter „Acknowledgement“ auf die Unterstützung durch die Klaus Wolff-Fellowship in Cutaneous Pathobiology-Stiftung hinzuweisen.
  11. Die Unterlagen zu jedem Fellowship sind vom Content Manager der ÖGDV zu archivieren.