1. Der Josef Kyrle-Reisefonds ist ein Instrument der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie zur Förderung der akademischen Reise- und Studientätigkeit (bis zu 4 Wochen) ihrer jungen Mitglieder.
  2. Der Reisefonds trägt seinen Namen von Josef Kyrle (1880-1926), um an die Persönlichkeit dieses ausgezeichneten Dermatologen und Lyrikers zu erinnern. Insbesondere soll damit die Erinnerung an jene - wegen Kyrle's frühzeitigen Todes - nicht angetretene Reise nach Stockholm wach gehalten werden, auf der er zusammen mit Wagner-Jauregg den Nobelpreis für die Malariatherapie der Neurosyphilis entgegengenommen hätte (1927).
  3. Der Josef-Kyrle Reisefonds wird aus den Mitteln der ÖGDV gespeist. Dem Fonds wird jährlich ein Betrag zur Ausschüttung zugeteilt, dessen Höhe jeweils vom Präsidenten nach Vorschlag des Kassiers bis 30. September des Kalenderjahres festgesetzt wird. Der ausgeschüttete Betrag richtet sich nach der Finanzlage der ÖGDV. Der maximal zur Verfügung stehende Betrag wird im Rahmen der Mitgliederversammlung für ein Kalenderjahr freigegeben.
  4. Geförderte Personen müssen Mitglieder der ÖGDV sein. Die Facharztanerkennung oder der PhD-Abschluss dürfen maximal 5 Jahre zurückliegen.
  5. Gefördert werden grundsätzlich Teilnahmen an einer wissenschaftlichen Tagung (beispielsweise ESDR, SID, ASCO, EAACI u.a.) bei denen der /Antragsteller/in einen Vortrag hält und/oder ein Poster präsentiert sowie Studienaufenthalte (bis zu 4 Wochen) zur Erlernung besondere Techniken oder zur Durchführung wissenschaftlicher Projekte im Ausland. Unterstützt werden Reisekosten und anteilig auch Aufenthaltskosten. Reine Online-Teilnahmen können nicht unterstützt werden.
  6. Die Unterstützung beträgt grundsätzlich nicht die volle Summe der ausgelegten Reise- oder Studienaufenthaltskosten, sondern lässt einen Selbstbehalt offen. Dieser soll einer symbolischen Wertung des persönlichen Nutzens dienen, den der Geförderte aus der unterstützten Reise/dem Studienaufenthalt zieht. Unterstützungen durch Dritte sind offenzulegen.
  7. Richtlinien für die Unterstützungsmodalitäten sind:
    a) Reisekosten (z.B. Kongressteilnahme) Europa bis zu € 800,-
    b) Reisekosten (z.B. Kongressteilnahme) Übersee bis zu € 1800,-
    c) Reise- und Aufenthaltskosten in Europa (ab 6 bis 30 Tage Aufenthalt) bis zu € 3000,-
    d) Reise- und Aufenthaltskosten in Übersee (ab 6 bis 30 Tage Aufenthalt) bis zu € 5000,-
    Falls der für die Unterstützung erforderliche Gesamtbetrag den jährlichen Ausschüttungsbetrag übersteigt, erfolgt eine prozentuelle Kürzung sämtlicher Unterstützungen des betroffenen Quartals.
  8. Ein Ansuchen um Unterstützung soll kurz und prägnant abgefasst sein und einen Abstract (Vortrag/Poster) oder eine Beschreibung der Studientätigkeit umfassen.
  9. Die Ansuchen werden an den Generalsekretär der ÖGDV gerichtet. Diese werden vom Präsidium bearbeitet, beschlossen und danach angewiesen.
  10. Zur Beantragung und nachfolgenden Beschlussfassung sind die folgenden 4 Fristen des jeweiligen Kalenderjahres festgelegt: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember. Ansuchen müssen mittels Einreichungsformular gemeinsam mit allen weiteren für den Antrag erforderlichen Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.
  11. Hauptkriterium für die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirates ist der Nutzen, den die Österreichische Dermatologie aus der geförderten Reise/dem Studienaufenthalt ziehen kann. Es ist die Pflicht des wissenschaftlichen Beirates, für die ausgewogene Verteilung unter der jungen Mitgliedschaft zu sorgen.
  12. Die Ablehnung eines Antrages muss mit einer kurzen, aber stichhaltigen Begründung erfolgen. Die Entscheidung seitens des Präsidenten bzw. des Vorstandes ist endgültig, Berufungen sind nicht möglich.
  13. Anlässlich der administrativen Jahressitzung wird der Generalversammlung der ÖGDV eine Liste der geförderten Reisen/Studienaufenthalte mit Angabe des vergebenen Budgets verlesen.

word Antragsformular Josef Kyrle Reisefonds