1. Zur gezielten Förderung patientennaher dermatologischer Forschung schreibt die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie seit 2026 einen wissenschaftlichen dermatologischen Preis aus, der einmal jährlich vergeben werden kann.
  2. Der Ausschreibungsgegenstand der klinischen Forschung nimmt Bezug auf wissenschaftliche Untersuchungen, die am Menschen (Patientinnen und Patienten oder gesunden Probanden) oder mit direkt patientenbezogenen Daten und Materialien durchgeführt werden. Die Arbeiten leisten einen erkennbaren Beitrag zum besseren Verständnis von Krankheiten, Diagnostik, Therapie, Prävention und Prognose. Diagnostische Verfahren (z.B. Bildgebung, Histopathologie) sind impliziert. Im Zentrum steht die konkrete, unmittelbare Relevanz für die Patientenversorgung.
    Berücksichtigt werden (therapeutische) Investigator-initiated Studies, Registerstudien, Anwendungsbeobachtungen, Beobachtungsstudien und Versorgungsforschung. Umfasst sind ferner klinisch-histopathologische Untersuchungen.
    Nicht berücksichtigt werden reine Grundlagenarbeiten ohne direkten Bezug zu Patientendaten oder zur konkreten klinischen Anwendung (reine ex vivo-, in vitro- oder in silico-Studien).
  3. Der Preis ist mit Euro 5.000.- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch den wissenschaftlichen Ausschuss Abstand genommen werden oder keine Bewerbungen im jeweiligen Kalenderjahr vorliegen, verfällt der vorgesehene Betrag für das jeweilige Kalenderjahr.
  4. Bewerben können sich alle Mitglieder der ÖGDV, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist (30. September des jeweiligen Kalenderjahres) noch nicht das 40. Lebensjahr erreicht haben. Die einreichende Person muss den überwiegenden Anteil der wissenschaftlichen Leistung erbracht haben (Erst-, Letzt- oder korrespondierende(r) Autor*in). Diese Person gilt im Falle einer Prämierung als Preisträger*in, nicht aber andere Koautor*innen. Pro Bewerber*in kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden. Der Preis kann einer/einem Bewerber*in nur einmal zugesprochen werden.
  5. Die eingereichte Arbeit muss in einem peer-reviewten Journal publiziert oder zur Publikation angenommen sein (Annahmebestätigung durch den Herausgeber ist beizufügen). Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als zwei Jahre zuvor erschienen sein.
  6. Bewerbungsschluss ist der 30. September des jeweiligen Jahres.
  7. Die Unterlagen sind elektronisch an das Sekretariat der ÖGDV zu richten (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Der wissenschaftlichen Arbeit ist eine kurze Zusammenfassung der klinischen Relevanz (max. 1 Seite) sowie eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in geeigneter Weise genannt und mit der Bewerbung einverstanden sind. Ein formales Schreiben an die/den Generalsekretär*in der ÖGDV, c/o WMA GmbH, Alser Straße 4, 1090 Wien ist der Einreichung beizulegen.
  8. Die/der Generalsekretär*in prüft die eingesandten Arbeiten auf die ausschreibungsgemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an den wissenschaftlichen Ausschuss der ÖGDV weiter.
  9. Die Auswahl der prämierten Arbeit(en) erfolgt durch den wissenschaftlichen Ausschuss der ÖGDV auf Grundlage von innovativem Aspekt, Originalität, methodischer Qualität und Komplexität, Ausarbeitung, Plausibilität, klinischer Relevanz und Qualität des Journals. Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses, die Koautoren eingereichter Arbeiten sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
  10. Ein und dieselbe Person kann innerhalb desselben Kalenderjahres nicht mehr als einen wissenschaftlichen Preis der ÖGDV erhalten. Arbeiten, die schon einen anderen Preis erhalten haben, werden nicht prämiert.
  11. Die Preisverleihung erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV.