1. Die Firma LEO Pharma Ges.m.b.H. stiftet alle 2 Jahre einen Förderungspreis für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit der Dermatologie. Die eingereichten Arbeiten können sich mit klinischen, klinisch-experimentellen, epidemiologischen, translationalen oder pathophysiologischen oder auch anderen Forschungsfragen der Dermatologie beschäftigen.
  2. Der Preis ist mit Euro 7500,- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch den wissenschaftliche Ausschuss Abstand genommen werden oder keine Bewerbung in einem Auszahlungszyklus vorliegen, verfällt der vorgesehene Betrag für den jeweiligen Auszahlungszyklus.
  3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV bewerben, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist (30. September eines ungeraden Kalenderjahres) noch nicht das 35. Lebensjahr erreicht haben. Der Preis kann einem Bewerber nur einmal zugesprochen werden und eine frühere Zuerkennung des „LEO Pharma Young Researcher Award“ schließt eine weitere Bewerbung aus. Als Preisträger in diesem Sinn gilt der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
  4. Um den Preis können sich nur Erstautoren, korrespondierende Autoren oder Letztautoren der eingereichten Arbeit, nicht aber andere Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
  5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als drei Jahre zuvor erschienen sein.
  6. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigefügt werden.
  7. Die Einreichung hat bis jeweils zum 30. September des jeweiligen Jahres per E-Mail an das Sekretariat Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfolgen.
  8. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind. Ein formales Schreiben an den Generalsekretär der ÖGDV, c/o WMA GmbH, Alser Straße 4, 1090 Wien ist der Einreichung beizulegen.
  9. Der Generalsekretär prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an den wissenschaftlichen Ausschuss weiter.
  10. Der wissenschaftliche Ausschuss bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.
  11. Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der Bewerber sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
  12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind: a) Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten. b) Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.
  13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
  14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV.