Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein, dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke und hat ihren Sitz in Wien.

ZVR: 510015778

Statuten

Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) hat sich zum Ziel gesetzt die wissenschaftliche Entwicklung und die praktische Umsetzung des Fachgebietes der Haut- und Geschlechtskrankheiten einschließlich der Spezialdisziplinen zu fördern. Die wichtigsten Spezialdisziplinen sind Allergologie, Angiologie, Phlebologie, Dermatohistopathologie, Immundermatologie, dermatologische Genetik, operative Dermatologie, dermatologische Onkologie, Proktologie, dermatologische Kosmetologie, Photobiologie, dermatologische Laser- und Strahlentherapie, dermatologische Labordiagnostik, dermatologische Mikrobiologie, die sexuell übertragbaren Erkrankungen, psychosomatische Dermatologie, Umweltmedizin und das Gutachterwesen sowie die Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation im gesamten Gebiet der Hautkrankheiten.

Die ÖGDV veranstaltet zu diesem Zwecke jährliche wissenschaftliche und Fortbildungskongresse und betreibt eine eigene Arbeitsgruppe für Dermatologische Fortbildung (ÖADF). Die ÖGDV berät Einzelpersonen, andere medizinische Gesellschaften sowie Behörden. Sie kümmert sich um gesundheitliche und soziale Folgen von Hautkrankheiten sowie deren Vorbeugung. Die ÖGDV nimmt standespolitische Interessen wahr und erstellt Qualitätsnormen und Leitlinien. Die ÖGDV arbeitet in nationalen und internationalen Gremien innerhalb der Europäischen Union mit und ist eingebunden in die internationale Liga Dermatologischer Gesellschaften.

Die ÖGDV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und finanziert sich durch regelmäßige Beiträge ihrer Mitglieder sowie durch Spenden.

Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder in Ausbildung für dieses Fach stehende Ärzte. Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen die die Ziele der ÖGDV zu fördern wünschen.

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