Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der dermatologischen Versorgungsforschung in Österreich wird von der ÖGDV seit 2020 ein Förderungspreis ausgeschrieben.

  1. Eingereichte Arbeiten müssen:
    a. Themen der dermatologischen Versorgung in Österreich behandeln
    b. Daten von zumindest 500 Patienten umfassen (von diesem Kriterium ausgenommen ist Versorgungsforschung zu Populationen mit Seltenen Erkrankungen, d.h. einer Prävalenz von kleiner 1:2000)
  2. Die ÖGDV stellt finanzielle Mittel in der Höhe von Euro 10.000.- für den Preis zur Verfügung. Der Preis kann geteilt werden, wobei pro Preis maximal Euro 5.000.- vergeben werden können. Sollte von der Verleihung aufgrund des Fehlens einer Empfehlung durch den wissenschaftliche Ausschuss Abstand genommen werden, oder wird der zur Verfügung gestellte Betrag nicht zur Gänze ausgeschüttet, können diese Mittel in einem der folgenden Jahre für die Erhöhung des Preises verwendet werden.
  3. Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ÖGDV, ausgenommen Leiter klinischer Abteilungen, bewerben, die bisher noch nicht Gewinner des Versorgungsforschungspreises gewesen sind. Als Preisträger in diesem Sinn gilt nur der Bewerber, dem der Preis zugesprochen worden ist, nicht aber Mitautoren an der prämierten Arbeit.
  4. Um den Versorgungsforschungspreis der ÖGDV können sich nur Erst- oder Letztautoren an der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren bewerben. Pro Bewerber kann für den Preis nur eine einzelne Arbeit eingereicht werden.
  5. Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als 3 Jahre zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung durch den Herausgeber der Zeitschrift beigefügt werden. Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen überwiegend in Österreich durchgeführt worden sein.
  6. Die Einreichung hat bis jeweils zum 30. September per Email an das Sekretariat Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfolgen.
  7. Der Arbeit ist eine Erklärung beizuschließen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text genannt sind und mit der Bewerbung einverstanden sind.
  8. Ein formales Schreiben an den Generalsekretär der ÖGDV, c/o WMA GmbH, Alser Straße 4, 1090 Wien ist der Einreichung beizulegen.
  9. Der Generalsekretär prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an den wissenschaftlichen Ausschuss weiter.
  10. Der wissenschaftliche Ausschuss bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals.
  11. Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses, die Koautoren eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der BewerberInnen sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
  12. Weitere Grundsätze der Bewertung sind:
    a. Wenn gleichzeitig mehrere Preise zu vergeben sind, kann nicht ein und dieselbe Person mehr als einen Preis erhalten.
    b. Arbeiten, die schon andere Preise erhalten haben, werden nicht prämiert.
    c. BewerberInnen, deren Promotion weniger als 10 Jahre zurückliegt, genießen Vorrang vor bereits etablierteren Autoren.
  13. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
  14. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV